Lage- und Höhenplan
als Planungsgrundlage für Bauvorhaben werden vor Ort alle sichtbaren topographischen Elemente aufgemessen, wie Geländehöhen, vorhandene und benachbarte Gebäude mit Trauf- und Firsthöhen, Borde, Zäune, befestigte Flächen, Hecken und Baumbestand entsprechend der Baumschutzsatzung und vieles Andere. Wir holen auch die Bestandspläne der verschiedenen Medien (Abwasser, Trinkwasser, Gas, Elt) beim jeweiligen Versorger ein und übernehmen die Festsetzungen des Bebauungsplanes, soweit einer vorhanden ist. Die Auslieferung erfolgt als PDF- und als DXF-/DWG-Datei.
Lageplan zum Bauantrag
aus dem Lage- und Höhenplan und der Planung des Architekten erstellen wir einen Lageplan zum Bauantrag, wie er in der § 9 Durchführungsverordnung zur SächsBO (DVOSächsBO) gefordert wird. Hierzu gehört ein zeichnerischer und ein schriftlicher Teil, sowie die Abstandsflächenberechnung.
Grobabsteckung
Zu Beginn des Hausbaus werden die Eckpunkte des Gebäudes auf dem Grundstück abgesteckt, damit die Baufirma die Ausschachtungen für den Keller, bzw. für das Fundament der Bodenplatte an der richtigen Stelle vornehmen kann. In der Regel werden dabei Holzpfähle eingeschlagen. Außerdem werden dem Baubetrieb Höhenpunkte angegeben auf die er sich beziehen kann.
Feinabsteckung
Nach den Erdarbeiten stellt der Baubetrieb an den Gebäudeecken so genannte „Schnurböcke“ oder „Schnurgerüste“ auf. Auf diesen werden von uns Nägel geschlagen, die exakt in der Flucht der Gebäudewände beziehungsweise Achsen liegen. Der Maurer spannt dann Schnüre zwischen diesen Nägeln und hat somit die genaue Lage der Wände. Zum Nachweis dieser Absteckung wird ein Absteckriss angefertigt, der dem Bauamt vorgelegt werden kann um zu bestätigen, dass das Gebäude an der richtigen Stelle errichtet wird.
Bestandspläne
als Dokumentation nach Abschluss einer Baumaßnahme für Medienträger (Gas, Trinkwasser, Abwasser, Strom, Beleuchtung).