Vom Grunderwerb zum Eigenheim oder
Der Weg durch die Instanzen
Beim Bau eines Eigenheims sind viele Dinge zu beachten. Denn durch eine Vielzahl von Vorschriften und Regelungen ergeben sich manche Hindernisse, welche es zu überwinden gilt.
Umso besser ist es, wenn man sich dabei auf einen kompetenten und erfahrenen Partner verlassen kann, der einem vor allem in den Bereichen Grundstücksrecht und Baurecht mit Rat und Tat zur Seite steht.
Folgende Leistungen können wir für Sie erbringen und koordinieren, damit Sie in der Phase des Hausbaus den Kopf frei haben für all die wichtigen Dinge, die täglich zur Entscheidung anstehen.
- Bestimmung der Grundstücksgrenzen, auch bei schwierigen Grenzverhältnissen, zur Platzierung des Gebäudes auf dem Grundstück und zur Ermittlung der notwendigen Abstandsflächen (damit Sie Ihrem Nachbarn nicht schon bei Baubeginn „zu nahe treten“),
- Katastertechnische Zerlegung eines Grundstücks,
- Anfertigung des Amtlichen Lageplans zum Bauantrag mit Bestandsvermessung sowie Projekteintrag inklusive der Ermittlung von Abstandsflächen, Grundflächenzahl und Geschoßflächenzahl (so klappt‘s auch mit dem Bauordnungsamt),
- Absteckung des Gebäudes bzw. der Gebäudeachsen, unterteilt in die Arbeitsschritte Grobabsteckung für die Baugrube und auf das Schnurgerüst (so ist sichergestellt, dass das künftige Gebäude auch dort steht, wo es hin soll),
- Baukontrollmessungen (damit nichts schief geht),
- Setzen der Grenzsteine (Abmarkung) nach Abschluss der Baumaßnahmen (damit Sie wissen, wo Ihr Grundstück aufhört und das Ihres Nachbarn beginnt),
- Gebäudeeinmessung für das Liegenschaftskataster. Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Pflicht gemäß § 6 (3) des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes (damit Ihr Gebäude in die amtlichen Karten und Informationssysteme übernommen werden kann),
- Beratung zu Angelegenheiten des Bau- und Grundstücksrechts (damit immer jemand ein offenes Ohr für Sie hat).
Dienstleistung setzt sich für uns immer zusammen aus Dienst (Service) und Leistung (Arbeit), denn für Ihr gutes Geld sollen Sie ein entsprechendes Produkt bekommen.
Links und Vorschriften
Vorschriften der Katastervermessung
Wo darf ich einen Zaun setzen, wie weit muss die Hecke vom Nachbarn entfernt sein, all dies ist im Sächsischen Nachbarrechtsgesetz geregelt:
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/20110-SaechsNRG
Das Landesamt für Geobasisinformation Sachsen:
https://www.geosn.sachsen.de/
Sächsisches Vermessungsgesetz:
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/3184-Saechsisches-Vermessungsgesetz
Durchführungsverordnung:
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/12050-Durchfuehrungsverordnung-zum-Saechsischen-Vermessungs-und-Katastergesetz
Vermessungskostenverordnung:
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/18296-Saechsische-Vermessungskostenverordnung
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