Der ÖbVI, wie Herr Dr.-Ing. Gernod Schindler (Foto), ist neben den verschiedenen behördlichen Vermessungsstellen die einzige Institution, die Arbeiten im Sinne des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes (SächsVermKatG) in freiberuflicher Tätigkeit ausüben darf. So führt er hoheitliche Vermessungen im Kataster aus und ist befugt, Beurkundungen über Tatbestände an Grund und Boden vorzunehmen sowie entsprechende Bescheinigungen auszustellen.

Als Sachverständiger kann er daher beratend und planend in der ganzen Leistungspalette des Vermessungswesens agieren. In dieser Funktion ist Herr Dr. Schindler Ansprechpartner für Kaufinteressenten, Grundstückseigentümer und Bauherren in allen wichtigen Fragen, die ein Grundstück betreffen. Auch Architekten, Bauträger und Behörden greifen gerne auf seine Erfahrungen und die seines Teams zurück.

Auf Grund der hohen Verantwortung, die das Amt des ÖbVI mit sich bringt, wird die Art der Aufgabenwahrnehmung im SächsVermKatG definiert. Die Tätigkeit als ÖbVI erfordert eine Zulassung, die nur erteilt wird, wenn die Befähigung zum höheren bzw. gehobenen vermessungstechnischen Dienst vorliegt und über mehrere Jahre Erfahrungen in der Ausführung von Katastervermessungen erworben wurden.

Die überragende Bedeutung des Aufgabenfeldes im Eigentumssicherungssystem von Grund und Boden gebietet es, dass der ÖbVI einen Freien Beruf ausübt und somit seine Tätigkeit kein Gewerbe darstellt. Als selbständiger Freiberufler haftet der ÖbVI persönlich für seine Arbeit sowie die seiner Mitarbeiter und trägt somit Eigenverantwortung. Die öffentliche Bestellung garantiert überdies freiberufliche Dienstleistung bei staatlicher Fachaufsicht durch den Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen.

Der ÖbVI ist im Bereich der Katastervermessung an die 2. Sächsische Vermessungskostenverordnung (2. SächsVermKoVO) gebunden und unterliegt folglich besonders dem Leistungswettbewerb.

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